Der als schwierig einzustufende Fall wurde im Wintersemester 1996/1997 an der Universität Mannheim im Rahmen der Übung im Strafrecht für Anfänger als Leistungskontrollklausur gestellt. Im Mittelpunkt stehen Fragen aus dem Bereich der Teilnahmelehre und hierbei insbesondere die in studentischen Prüfungsarbeiten häufig übersehene Vorschrift des § 30 II StGB.
Dieser Eintrag ist Teil der Universitätsbibliographie.