Vor 150 Jahren hat die Revidierte Mannheimer Rheinakte endgültig die Freiheit der Flussschifffahrt auf dem Rhein geschaffen. Nach jahrhundertelangem Streit um Vorrechte und Einflussnahmen und einem zähen Ringen um die letzten Zölle und Stapelprivilegien konnte so eine einheitliche Verwaltung und Rechtsprechung und eine gemeinsame Pflege des Stromes und seiner Uferläufe erreicht werden. Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, die diese Akte ausgearbeitet hat und umsetzt, gilt bis heute als beispielhaft für internationale Organisationen im Bereich wirtschaftlicher, administrativer und politischer Zusammenarbeit.
Dieser Eintrag ist Teil der Universitätsbibliographie.