Anmerkung zu AG Hamburg-Harburg, Urt. v. 24. 4. 2013 : Auch nach Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie (ZDRL) in den §§ 675c ff. BGB bleiben die zur bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung von fehlerhaften Zahlungsvorgängen entwickelten Grundsätze des BGH unberührt
Linardatos, Dimitrios
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