Schutz des Produktimages durch Vertriebsbindungen im EU-Kartellrecht


Widmann, Daniel



Dokumenttyp: Dissertation
Erscheinungsjahr: 2019
Titel einer Zeitschrift oder einer Reihe: Schriftenreihe Studien zur Rechtswissenschaft
Band/Volume: 513
Ort der Veröffentlichung: Hamburg
Verlag: Kovač
ISBN: 978-3-339-10938-5 , 3-339-10938-9
Hochschule: Universität Mannheim
Gutachter: Franck, Jens-Uwe
Datum der mündl. Prüfung: 28 November 2018
Sprache der Veröffentlichung: Deutsch
Einrichtung: Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre > Bürgerl. Recht, Handels- u. Kartellrecht (Franck 2014-)
Fachgebiet: 340 Recht
Abstract: Markenartikelhersteller setzen bereits seit langem Vertriebsbindungen in unterschiedlicher Gestaltung ein, um ein Produktimage aufzubauen und zu schützen. Das Vertriebskartellrecht hat dabei zum Regelungsziel, die widerstreitenden Interessen der beteiligten Marktteilnehmer in Ausgleich zu bringen. Das Internet als zunehmend erstarkender Absatzkanal von Produkten macht es jedoch nötig, die althergebrachten und bestehenden vertriebskartellrechtlichen Wertungen zu prüfen und gegebenenfalls an die sich verändernden Rahmenbedingungen anzupassen. Die Arbeit setzt sich vor diesem Hintergrund mit der Frage auseinander, ob und in welchem Umfang das Produktimage durch Vertriebsbindungen sowohl im klassischen Offline­ als auch im aufstrebenden Onlinevertrieb geschützt werden kann. Es werden die dogmatischen Grundlagen des Vertriebskartellrechts und die Funktionsvoraussetzungen wirksamen Wettbewerbs aufgezeigt. Die gewonnen Erkenntnisse werden anhand der Entscheidungspraxis deutscher Kartellbehörden und Gerichte sowie der europäischen Kommission und Gerichte – jeweils mit Blick auf den Schutz des Produktimages – verglichen. Ein Schwerpunkt der Untersuchung liegt hierbei in der Zulässigkeit verschiedener Vertriebsbindungsklauseln unter Geltung der tatbestandsimmanenten Restriktion des Art. 101 Abs. 1 AEUV sowie im Anwendungsbereich der Vertikal-GVO. Dabei werden dem Kartellrechtsanwender Kriterien aufgezeigt, mit welchen die kartellrechtliche Zulässigkeit von unterschiedlichen Vertriebsbindungen zum Schutz des Produktimages – insbesondere mit Blick auf die Zulässigkeit von Plattformverboten – bestimmt werden kann.




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