Im Jahre 2015 hat der Gesetzgeber zur Förderung der Geschlechterpartizipation in Aufsichtsräten eine Geschlechterquote verabschiedet, die zwar einem gesellschaftspolitisch wünschenswerten Ziel dient, aber auch in rechtmäßiger Weise ausgestaltet sein müsste.Die Arbeit geht der zentralen Frage nach, ob das neue Gesetz zur Geschlechterquote, welches eine 30%ige Besetzung bestimmter Aufsichtsräte mit Frauen und Männern vorschreibt, verfassungskonform ausgestaltet ist. Auch wenn die Beteiligung beider Geschlechter in Führungsebenen von Wirtschaftsunternehmen zu begrüßen ist, können der derzeitigen Ausgestaltung des Gesetzes nur Bedenken hinsichtlich Verfassungskonformität und Vereinbarkeit mit Europarecht entgegengebracht werden. Mehr noch: Es handelt sich um ein in beinahe jeder Hinsicht rechtswidriges Gesetz!Dabei wäre es ein Leichtes, das jetzige Gesetz sowohl verfassungs- als auch europarechtskonform zu gestalten und Geschlechtergleichberechtigung auf rechtmäßige Art und Weise zu betreiben – ein entsprechender Gesetzesentwurf ist Bestandteil der Arbeit.
Dieser Eintrag ist Teil der Universitätsbibliographie.