Restschuldbefreiungstourismus : Günstige Gelegenheit, Rechtsmissbrauch - oder gar Betrug?


Büchler, Kai Uwe



DOI: https://doi.org/10.5771/9783828867765
URL: https://www.tectum-elibrary.de/10.5771/97838288677...
Dokumenttyp: Dissertation
Erscheinungsjahr: 2017
Titel einer Zeitschrift oder einer Reihe: Wissenschaftliche Beiträge aus dem Tectum Verlag. Reihe Rechtswissenschaften
Band/Volume: 92
Ort der Veröffentlichung: Baden-Baden
Verlag: Tectum Verlag, Nomos
ISBN: 978-3-8288-4024-9 , 3-8288-4024-8 , 978-3-8288-6776-5
Hochschule: Universität Mannheim
Gutachter: Taupitz, Jochen
Datum der mündl. Prüfung: 30 August 2016
Sprache der Veröffentlichung: Deutsch
Einrichtung: Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre > Bürgerl. Recht, Zivilprozeßrecht, Internat. Privatrecht u. Rechtsvergleichung (Taupitz 1989-2019)
Fachgebiet: 340 Recht
Abstract: Die Regelungen der Europäischen Insolvenzordnung sollen einen möglichst reibungslosen Ablauf eines grenzüberschreitenden Insolvenzverfahrens ermöglichen. Aus diesem Grund werden die in ihren Anwendungsbereich fallenden Verfahren mit ihren Rechtsfolgen gleichbehandelt. Zu dieser Gleichbehandlung gehört auch die Anerkennung von Entscheidungen des Insolvenzgerichts über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und dessen Beendigung in den anderen Mitgliedstaaten ohne Förmlichkeiten. Aus den unterschiedlichen mitgliedstaatlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Restschuldbefreiung ergeben sich Anreize für Schuldner, die sich diese Unterschiede zunutze machen wollen, um möglichst rasch entschuldet zu werden. Die Gläubiger verlieren dadurch ihre Forderungen in der Regel in kürzerer Zeit und mit einer geringeren Befriedigungsquote als ursprünglich von ihnen als Risiko kalkuliert. Kai Uwe Büchler steckt die rechtlichen Rahmenbedingungen des „Restschuldbefreiungstourismus“ ab und bewertet die angeführten Fallkonstellationen rechtlich. Das Buch richtet sich sowohl an Schuldner, die nach Möglichkeiten einer raschen Entschuldung suchen, als auch an Gläubiger, die eine möglichst umfassende Befriedigung erwirken wollen. Das vermittelte Wissen kann beträchtliche Auswirkungen auf die Dauer des Insolvenzverfahrens und die Möglichkeiten einer Restschuldbefreiung haben.




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