Die Autorin befasst sich mit dem Verhaltensgebot der Nichtvornahme einer Gefahrerhöhung und den Besonderheiten, die diesbezüglich in der Kraftfahrtversicherung bestehen. Benutzt ein Kraftfahrer beispielsweise dauerhaft Reifen mit einem abgefahrenem Reifenprofil, erhöht dies die Gefahr eines Unfalls. Da der Eintritt eines Versicherungsfalles somit wahrscheinlicher wird, ist es dem Versicherer nicht zumutbar, an die Bedingungen des geschlossenen Vertrages gebunden zu bleiben. Um sicherzustellen, dass das Gleichgewicht zwischen der Leistungspflicht des Versicherers und der ihm dafür vom Versicherungsnehmer geschuldeten Prämie während der Vertragsdauer gewahrt wird, werden dem Versicherungsnehmer Verhaltensgebote auferlegt. Des Weiteren stehen dem Versicherer bei Vorliegen eines gefahrerhöhenden Verhaltens verschiedene Reaktionsinstrumente zu. Durch die Überarbeitung des VVG im Jahre 2008 haben sich diese Rechte erheblich verändert, insbesondere ist der Versicherer nun dazu berechtigt, die Prämie an die veränderten Verhältnisse anzupassen. Die Arbeit richtet sich an alle Mitarbeiter/-innen in der Versicherungswirtschaft, die sich mit der Kraftfahrzeughaftpflicht- und Kasko-versicherung befassen sowie an interessierte Versicherungsnehmer.
Dieser Eintrag ist Teil der Universitätsbibliographie.