Die Arbeit widmet sich der Datensammlung und Datenverarbeitung im Vorfeld des strafprozessualen Anfangsverdachts, welche nicht zuletzt durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung an Aktualität gewonnen haben. Strafprozessualen Vorermittlungen, die mit dem Ziel durchgeführt werden, eine Situation auf das Vorliegen zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte hin zu untersuchen, kann unter strenger Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips Eingang in die Strafprozessordnung gewährt werden. Vor diesem Hintergrund beleuchtet die Untersuchung die Grenzen und die mögliche Ausgestaltung eines Vorermittlungsverfahrens, die Rechtsstellung des von Vorermittlungen Betroffenen, die Frage des Rechtsschutzes gegen Vorermittlungsmaßnahmen sowie die Probleme, die sich im Hinblick auf die Übermittlung von Daten aus einem Vorermittlungsverfahren in ein anderes Strafverfahren oder zu präventiv-polizeilichen Zwecken ergeben. Die gefundenen Ergebnisse finden ihren Niederschlag in einem Regelungsentwurf, wobei die Verfasserin aus liberal-rechtsstaatlichen Gründen einen bewussten Datenverzicht im Vorfeld des strafprozessualen Anfangsverdachts anmahnt.
Dieser Eintrag ist Teil der Universitätsbibliographie.