Die Bedeutung und Effektivität des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes entscheidet sich anhand der Beweislastverteilung. Diese Arbeit befasst sich mit dem prozessualen Herzstück des AGG (§ 22) und klärt anhand dieser Norm die zahlreichen offenen Fragen zur Beweislast bei Benachteiligungen. Der Autor vergleicht die Vorschrift mit anerkannten Instituten des Beweisrechts, überprüft bestehende Auslegungsansätze und entwickelt die These, dass § 22 AGG eine gesetzliche widerlegliche Tatsachenvermutung darstellt. Dabei werden die Auswirkungen dieser These differenziert nach den verschiedenen Benachteiligungsformen des § 3 AGG untersucht. Im Vordergrund stehen dabei auch die Besonderheiten der Beweislastverteilung bei mittelbaren Benachteiligungen. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Untersuchung des Anwendungsbereiches des § 22 AGG. Thematisiert wird die Beweissituation bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, bei Ansprüchen außerhalb des AGG und auch bei Ansprüchen von Betriebsräten, Gewerkschaften sowie Antidiskriminierungsverbänden. Zuletzt analysiert der Autor – auch für die Praxis – eine Vielzahl von einzelnen Tatsachen und ob diese Indizien im Sinne von § 22 AGG darstellen.
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