Die Arbeit beschäftigt sich mit der bereits 1993 in die Strafprozessordnung eingeführte Annahmeberufung. Diese lässt Berufungen gegen Bagatellverurteilungen nur unter der Voraussetzung einer vorherigen Annahme durch einen Berufungsrichter zu. Trotz des langen Zeitraums seit ihrer Einführung sind noch viele Einzelfragen zur Anwendung der Annahmeberufung ungeklärt oder werden in Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich bewertet.
Dieser Eintrag ist Teil der Universitätsbibliographie.