Die Befristung prinzipaler Normenkontrollverfahren im Anwendungsbereich des Art. 19 Abs. 4 GG
Scheitzer, Sonja
Dokumenttyp:
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Dissertation
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Erscheinungsjahr:
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2007
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Titel einer Zeitschrift oder einer Reihe:
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Schriftenreihe Studien zum Verwaltungsrecht
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Band/Volume:
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21
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Ort der Veröffentlichung:
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Hamburg
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Verlag:
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Kovač
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ISBN:
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978-3-8300-2716-4 , 3-8300-2716-8 , 978-3-339-02716-0
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Hochschule:
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Universität Mannheim
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Gutachter:
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Schenke, Wolf-Rüdiger
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Datum der mündl. Prüfung:
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21 März 2006
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Sprache der Veröffentlichung:
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Deutsch
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Einrichtung:
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Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre > Öffentl. Recht (Schenke 2007-, Em)
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Fachgebiet:
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340 Recht
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Abstract:
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Die Studie beschäftigt sich mit der Verfassungsmäßigkeit der Befristung
der Normenkontrolle vor dem Oberverwaltungsgericht gemäß § 47 VwGO
sowie der Rechtssatzverfassungsbeschwerde. In einem ersten Teil wird
untersucht, ob das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland die
Existenz eines Normenkontrollverfahrens überhaupt fordert und ob der
von Art. 19 Abs. 4 GG geforderte, effektive Rechtsschutz ausschließlich
mittels einer prinzipalen Normenkontrolle gewährt werden kann. Im
zweiten Teil geht Sonja Schweitzer der grundsätzlichen Frage der Ver-
einbarkeit einer Befristung von Rechtsschutzverfahren mit Art. 19 Abs. 4
GG nach. Schließlich wird in einem dritten Teil die Frage aufgeworfen, ob
der Bürger nicht auch nach Ablauf der Frist – etwa durch andere Klage-
arten oder durch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand – aus-
reichend gegen normatives Unrecht geschützt ist. Im vierten Teil be-
schäftigt sich die Autorin mit der methodologischen Seite der im Ergeb-
nis festgestellten Teilverfassungswidrigkeit, insbesondere damit, ob sich
eine solche mittels verfassungskonformer Auslegung vermeiden lässt
oder ob hier nur die Feststellung der Teilnichtigkeit der Befristungen in
Betracht kommt. Abschließend wird der Blick in die Zukunft gerichtet. Die
verfassungsrechtlichen Schwierigkeiten könnten sich de lege ferenda mit
einer Umgestaltung der die Befristung normierenden Vorschriften vermei-
den lassen, ohne dass die Gerichte durch einen generellen Wegfall der
Befristung mit einer Flut von Verfahren überschwemmt werden. Hierbei
wird aufgezeigt, dass durchaus gesetzgeberische Möglichkeiten zur Ver-
meidung der Teilverfassungswidrigkeit unter Beibehaltung der Vorzüge
einer Befristung denkbar sind.
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