Verschulden und Mitverschulden im Dreieck Pharmaunternehmen - Arzt - Patient
Koyuncu, Adem
Dokumenttyp:
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Dissertation
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Erscheinungsjahr:
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2004
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Ort der Veröffentlichung:
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Mannheim
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Hochschule:
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Universität Mannheim
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Gutachter:
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Taupitz, Jochen
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Datum der mündl. Prüfung:
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23 Januar 2004
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Sprache der Veröffentlichung:
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Deutsch
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Einrichtung:
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Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre > Bürgerl. Recht, Zivilprozeßrecht, Internat. Privatrecht u. Rechtsvergleichung (Taupitz 1989-2019)
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Fachgebiet:
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340 Recht
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Abstract:
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Arzneimittelschäden haben hohe haftungsrechtliche Relevanz. Pharmaunternehmen, Ärzte und Patienten sind die Hauptakteure der Haftung für Arzneimittelschäden. Die Arbeit stellt die diesbezüglichen Verantwortlichkeiten der Akteure und das Dreiecks-Beziehungsgeflecht zwischen ihnen dar. Besonderes Augenmerk liegt auf dem Mitverschulden des Patienten. Nach Darstellung der Haftung des Pharmaunternehmers und des Arztes werden zur Konkretisierung der Patientenverantwortungssphäre die Obliegenheiten herausgearbeitet, die der Patient zur Vermeidung eines Arzneimittelschadens zu beachten hat und deren Verletzung ein Mitverschulden begründet. Anschließend werden die prozessrechtliche Situation im Haftungsdreieck mit den Beweismöglichkeiten des Patienten im Prozess gegen Arzt oder Pharmaunternehmer dargestellt sowie Erkenntnismöglichkeiten und prozessuale Vorgehensweisen zum Beweis des Patientenmitverschuldens aufgezeigt.
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| Dieser Eintrag ist Teil der Universitätsbibliographie. |
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