Die Beteiligung der Gemeinde nach § 36 BauGB - insbesondere durch das Einvernehmen
Budroweit, Andreas
Dokumenttyp:
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Dissertation
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Erscheinungsjahr:
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2003
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Ort der Veröffentlichung:
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Mannheim
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Hochschule:
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Universität Mannheim
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Gutachter:
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Schenke, Wolf-Rüdiger
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Datum der mündl. Prüfung:
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25 Juli 2003
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Sprache der Veröffentlichung:
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Deutsch
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Einrichtung:
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Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre > Öffentl. Recht (Schenke 2007-, Em)
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Fachgebiet:
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340 Recht
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Abstract:
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Die Arbeit ... beschäftigt sich mit der in § 36 BauGB vorgesehenen Beteiligung der Gemeinde. Dabei liegt ein besonderer Schwerpunkt auf der Beteiligung der Gemeinde in Form des Einvernehmens. Neben einer dogmatischen Durchdringung des § 36 BauGB soll die Arbeit den am Genehmigungsverfahren Beteiligten, insbesondere der Gemeinde und der jeweiligen Genehmigungsbehörde, eine Anleitung zu rechtmäßigem Handeln geben. Des Weiteren soll sie dem jeweiligen Antragsteller einen Überblick über seine Rechte und deren verwaltungsgerichtliche Durchsetzung, aber auch über seine Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche gegenüber der Gemeinde als auch dem Träger der Genehmigungsbehörde verschaffen.
In einem ersten Kapitel werden die Voraussetzungen für eine gemeindliche Beteiligung nach den Sätzen 1 bis 3 des § 36 I BauGB genauer beleuchtet. Von besonderem Interesse dürften hier – aufgrund der aktuellen Diskussionen – neben den Ausführungen zur Beteiligung der Gemeinde bei verfahrensfreien Vorhaben, auch die Überlegungen zur Beteiligung der Gemeinde bei Identität von Gemeinde und Genehmigungsbehörde sowie die zur erneuten Beteiligung der Gemeinde bei zwischenzeitlichen Veränderungen sein.
Die Kapitel 2 bis 5 widmen sich dann den Problemen, die in der Praxis insbesondere bei der Beteiligung der Gemeinde in Form des Einvernehmens nach § 36 I S.1 bzw. 2 BauGB auftreten. Zu nennen sind an dieser Stelle, neben vielen anderen Problemen, das der Bindung der Genehmigungsbehörde an das von der Gemeinde erteilte Einvernehmen bei gemeindlicher Ermessensentscheidung, das der Rechtsnatur der gemeindlichen Einvernehmensentscheidung, das der Einvernehmensfiktion und der Verlängerung der Frist des § 36 II S.2 BauGB, das des Verhältnisses von § 36 II S.3 BauGB zu den landesrechtlichen Ersetzungsvorschriften, das des gemeindlichen Rechtsschutzes bei ersetztem und als erteilt geltendem Einvernehmen sowie das der Anwendbarkeit des § 44 a VwGO auf die Ersetzungs- und Einvernehmensentscheidung und das der verwaltungsgerichtlichen Entscheidungsbefugnis im Rahmen einer Verpflichtungsklage des Antragstellers auf Erteilung der Genehmigung. Die einzelnen Kapitel befinden sich dabei, mit Blick auf das Ziel der Arbeit, den am Verfahren Beteiligten eine Anleitung zu rechtmäßigem Handeln zu geben, in der Reihenfolge, in der die in ihnen abgehandelten Probleme bei Durchführung eines Genehmigungsverfahrens regelmäßig anfallen.
Im sechsten Kapitel wird dann auf die bei rechtswidrigem Handeln bestehenden Ansprüche des Antragstellers gegen die Gemeinde und den Träger der Genehmigungsbehörde aus enteignungsgleichem und aufopferungsgleichem Eingriff sowie aus Amtshaftung eingegangen. Dabei werden unter anderem Probleme der Kausalität, der Zurechnung sowie – bei den Entschädigungsansprüchen – der unmittelbaren Drittwirkung behandelt. Zum Schluss wird in einem letzten Kapitel ein kurzer Überblick über die gewonnenen Erkenntnisse gegeben. Dieser Überblick erfolgt anhand der Begründung eines eigenen Vorschlags zur Änderung des § 36 BauGB.
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