Bund, Länder und Gemeinden sehen die Vergabe öffentlicher Aufträge immer häufiger als Mittel der Wirtschaftsbeeinflussung an. Mit der Auftragsvergabe verfolgen sie vielfältige Ziele sozial- oder allgemeinpolitischer Art. Sie machen z.B. die Auftragsvergabe davon abhängig, dass den Arbeitnehmern im Betrieb des Auftragnehmers mindestens Tariflohn gezahlt wird. Die Autorin untersucht kritisch, wo die Grenzen einer derartigen Instrumentalisierung verlaufen. Sie konzentriert sich dabei auf arbeitsrechtliche Ziele. Grenzen ergeben sich vor allem aus den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben: aus den Vergaberichtlinien und den Vorschriften des EG-Vertrages.
Dieser Eintrag ist Teil der Universitätsbibliographie.