Embryonenschutz im Spannungsfeld internationaler Menschenrechte, staatlicher Grundrechte und nationaler Regelungsmodelle zur Embryonenforschung


Haßmann, Holger



DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-55491-9
URL: https://link.springer.com/book/10.1007%2F978-3-642...
Dokumenttyp: Dissertation
Erscheinungsjahr: 2003
Titel einer Zeitschrift oder einer Reihe: Veröffentlichungen des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik der Universitäten Heidelberg und Mannheim
Band/Volume: 13
Ort der Veröffentlichung: Berlin [u.a.]
Verlag: Springer
ISBN: 978-3-540-00025-9 , 3-540-00025-9 , 978-3-642-55491-9
Hochschule: Universität Mannheim
Gutachter: Riedel, Eibe
Datum der mündl. Prüfung: 31 Juli 2002
Sprache der Veröffentlichung: Deutsch
Einrichtung: Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre > Deutsches u. Ausländ. Öffentl. Recht, Völkerrecht u. Europarecht (Riedel Em)
Fachgebiet: 340 Recht
Abstract: Der Embryonenschutz gehört zu den Schlüsselproblemen der Bioethik und hat durch die embryonale Stammzellenforschung zusätzliche Aktualität erhalten. Wegen des internationalen Charakters der Embryonenforschung ist er zugleich ein Regelungsproblem, das jenseits einer allein nationalstaatlichen Dimension angesiedelt ist. Daher arbeitet diese Untersuchung die völkerrechtlichen, rechtsvergleichenden und innerstaatlichen Aspekte des Embryonenschutzes heraus und passt diese in ein Gesamtbild ein, das dem transnationalen Charakter der Embryonenforschung entspricht. Zunächst wird der durch die universell und regional geschützten Menschenrechte sowie die Grundrechte abgesteckte Handlungsspielraum des Gesetzgebers bestimmt. Danach werden unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen und der aktuellen Reformdiskussion drei repräsentative Regelungsmodelle rechtsvergleichend analysiert, nämlich die USA als liberales Regelungsmodell, Frankreich als Modell mittlerer Regelungsdichte und Deutschland als restriktives Regelungsmodell. Darauf aufbauend wird abschließend ein neuer deutscher Regelungsansatz erarbeitet und dessen Rückwirkungen auf die Entwicklung des EMRÜ Biomedizin untersucht.




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