Die Verlängerung der Arbeitszeit gemäß § 9 TzBfG


Rudolf, Klaus



Dokumenttyp: Dissertation
Erscheinungsjahr: 2003
Titel einer Zeitschrift oder einer Reihe: Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht
Band/Volume: 216
Ort der Veröffentlichung: Berlin
Verlag: Duncker & Humblot
ISBN: 978-3-428-11035-3 , 3-428-11035-8 , 978-3-428-51035-1
Hochschule: Universität Mannheim
Gutachter: Rieble, Volker
Datum der mündl. Prüfung: 23 Juli 2002
Sprache der Veröffentlichung: Deutsch
Einrichtung: Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre > Sonstige - Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre
Fachgebiet: 340 Recht
Abstract: Der Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit gemäß § 9 TzBfG steht bislang im Schatten des Teilzeitanspruchs. Trägt der Arbeitgeber beim Teilzeitanspruch aber meist nur das Prozeßrisiko, drohen ihm bei § 9 TzBfG Konkurrenten- und Schadensersatzklagen der übergangenen Bewerber, die den Mehrverdienst durch längere Arbeitszeit als Schaden beziffern können. Obwohl § 9 TzBfG durch eine EG-Richtlinie inspiriert ist, stellt sich die deutsche Umsetzung als mittelbare positive Geschlechterdiskriminierung dar. Verfassungsrechtlich ist er ein sehr weitgehender Eingriff in die Vertragsfreiheit des Arbeitgebers und stellt zugleich eine Marktzutrittsschranke für Arbeitssuchende dar. Der Gesetzgeber hat mit der Übertragung des aus dem öffentlichen Dienstrecht stammenden Merkmals der "gleichen Eignung" mit wesentlichen Grundelementen des bisherigen Arbeitsrechts gebrochen. Klaus Rudolf ordnet dieses Merkmal sowie die Merkmale des "entsprechenden Arbeitsplatzes" und der "dringenden Gründe" in ein zivilrechtliches System ein. Abschließend entwirft der Autor ein Arbeitszeitmodell, daß jenseits des § 9 TzBfG den beiderseitigen Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern besser gerecht wird.




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