Die Drei-Stufen-Theorie zur Bestimmung von Beweisverboten im Strafprozeß


Kaiser, Stefan



Document Type: Doctoral dissertation
Year of publication: 1999
The title of a journal, publication series: Europäische Hochschulschriften. Reihe 2, Rechtswissenschaft
Volume: 2695
Place of publication: Berlin ; Bern ; Wien
Publishing house: Peter Lang
ISBN: 3-631-31333-0
University: Universität Mannheim
Evaluator: Geisler, Werner
Date of oral examination: 21 September 1998
Publication language: German
Institution: School of Law and Economics > Sonstige - Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre
Subject: 340 Law
Abstract: Jeder Beschuldigte hat das Recht auf ein faires Strafverfahren. Die Verwertbarkeit von Beweismitteln ist deshalb anhand verbindlicher Kriterien zu beurteilen. Die Grundrechte, das Gebot der Justizförmigkeit des Verfahrens und das Übermaßverbot bilden als allgemeingültige Normen von Verfassungsrang die dogmatische Grundlage der Drei-Stufen-Theorie. Auf der ersten Stufe werden jene Beweismittel ausgefiltert, deren Verwertung den unantastbaren Kernbereich der Grundrechte des Beschuldigten beeinträchtigen würden. Der Ausfilterungsprozeß auf der zweiten Stufe bezieht sich auf Beweismaterial, welches aufgrund verfahrensfehlerhafter Ermittlungstätigkeit der Strafverfolgungsbehörden erlangt wurde. Auf der dritten Stufe werden mit einem sonstigen Makel behaftete Beweismittel ausgefiltert, deren Verwertung der Beschuldigte angesichts des Tatvorwurfs nicht zu dulden hat.




Dieser Eintrag ist Teil der Universitätsbibliographie.




Metadata export


Citation


+ Search Authors in

+ Page Views

Hits per month over past year

Detailed information



You have found an error? Please let us know about your desired correction here: E-Mail


Actions (login required)

Show item Show item