Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit ist Verfassungsaufgabe und stellt eine der Grundfunktionen des modernen Staates dar. Die dafür anfallenden Kosten werden daher grundsätzlich aus dem Steueraufkommen gedeckt. Die Arbeit geht der Frage nach, ob und inwieweit daneben eine gesonderte Kostenerhebung für polizeiliche Schutzmaßnahmen möglich ist. Der Schwerpunkt der Erörterung liegt dabei im Abgabenrecht. Hier werden die Voraussetzungen der Gebührenpflichtigkeit staatlicher Leistungen dargestellt. Daneben wird die Vereinbarkeit polizeilicher Schutzgebühren mit den Grundrechten geprüft.
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Mannheimer Beiträge zum öffentlichen Recht und Steuerrecht ; 19
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