Die Arbeit untersucht die Frage, welche Anteile vom Geschäftsergebnis des Unternehmensgesellschafters in die Bemessungsgrundlage mit einfließen, die als Basis für die Verteilung des in 232 HGB nicht näher definierten Gewinns dient. Darüber hinaus entwickelt sie Kriterien für eine «angemessene» Gewinnverteilung. Ausgiebiger Gegenstand dieser Ausarbeitung ist dabei die Analyse der unterschiedlichen Ansatzpunkte hinsichtlich der Beteiligung des stillen Gesellschafters am Anlagevermögen des Geschäftsinhabers. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, daß der Gewinnbegriff des 232 HGB umfassend zu verstehen ist und keine einschränkende Interpretation zuläßt.
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