Der Widerruf rechtmäßiger begünstigender Verwaltungsakte nach § 49 VwVfG
Bronnenmeyer, Helmut
DOI:
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https://doi.org/10.3790/978-3-428-47984-9
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URL:
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https://elibrary.duncker-humblot.com/publikation/b...
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Dokumenttyp:
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Dissertation
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Erscheinungsjahr:
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1994
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Titel einer Zeitschrift oder einer Reihe:
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Schriften zum öffentlichen Recht : SöR
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Band/Volume:
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652
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Ort der Veröffentlichung:
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Berlin
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Verlag:
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Duncker & Humblot
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ISBN:
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978-3-428-07984-1 , 3-428-07984-1 , 978-3-428-47984-9
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Hochschule:
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Universität Mannheim
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Gutachter:
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Schenke, Wolf-Rüdiger
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Datum der mündl. Prüfung:
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30 Juni 1993
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Sprache der Veröffentlichung:
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Deutsch
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Einrichtung:
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Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre > Öffentl. Recht (Schenke 2007-, Em)
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Fachgebiet:
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340 Recht
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Abstract:
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Die Frage nach der Widerruflichkeit rechtmäßiger begünstigender Verwaltungsakte gehört seit jeher zu den umstrittensten Problemen des allgemeinen Verwaltungsrechts. Hieran hat auch die Tatsache wenig geändert, daß der Gesetzgeber den Widerruf von Verwaltungsakten mittlerweile in zahlreichen Rechtsvorschriften normiert hat. So werfen insbesondere § 49 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes (VwVfG) bzw. die inhaltsgleichen Regelungen in den Verwaltungsverfahrensgesetzen der Länder eine Reihe von schwierigen und bisher kaum geklärten Zweifelsfragen auf. Die vorliegende Arbeit unternimmt daher den Versuch, die mit dem Widerruf eines rechtmäßigen begünstigenden Verwaltungsakts nach § 49 VwVfG4 verbundenen Probleme darzulegen und Vorschläge zu ihrer Lösung zu entwickeln. Die gestellte Aufgabe soll in vier Abschnitten behandelt werden.
Der erste Abschnitt ist der begrifflichen Bestimmung des Widerrufs sowie des rechtmäßigen begünstigenden Verwaltungsakts gewidmet. Im zweiten Abschnitt werden die Voraussetzungen diskutiert, unter denen der Widerruf eines solchen Verwaltungsakts zulässig ist. Der dritte Abschnitt befaßt sich mit den Rechtsfolgen, die an den Widerruf eines rechtmäßigen begünstigenden Verwaltungsakts nach § 49 VwVfG geknüpft sind. Eine Auseinandersetzung mit den Sonderproblemen beim Widerruf von Verwaltungsakten mit Doppelwirkung schließt die Untersuchung im vierten Abschnitt ab.
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