Der inländische Markt bietet neben rein nationalen auch mehr oder weniger international geprägte Angebote (Waren, Dienstleistungen, Kapital). Damit wirken sich auch ausländische Rechtsordnungen auf den inländischen Markt aus. Das internationale Rechtsgefälle kann einem Teil der Mitbewerber aufgrund «günstigerer» rechtlicher Bedingungen Kostenvorteile verschaffen. In welchen Fällen können sich benachteiligte Mitbewerber hiergegen mit Hilfe des 1 UWG wenden?
Dieser Eintrag ist Teil der Universitätsbibliographie.