Kurzarbeit und betriebliche Mitbestimmung : (§ 87 I Nr. 3 BetrVG)
Jene, Lothar
Dokumenttyp:
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Dissertation
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Erscheinungsjahr:
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1980
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Ort der Veröffentlichung:
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Mannheim
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Hochschule:
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Universität Mannheim
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Gutachter:
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Wiese, Günther
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Datum der mündl. Prüfung:
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13 Juni 1980
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Sprache der Veröffentlichung:
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Deutsch
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Einrichtung:
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Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre > Bürgerl. Recht, Arbeits- und Handelsrecht (Wiese 1965-1996, Em)
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Fachgebiet:
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340 Recht
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Abstract:
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Kurzarbeit ist ein nach wie vor aktueller Faktor des Arbeits- und Wirtschaftslebens. Die Einführung von Kurzarbeit unterliegt aufgrund des BetrVG 1972 der Mitbestimmung; seither ist problematisch, wer seitens der Arbeitnehmerschaft überhaupt regelungsbefugt ist und wie weit der Umfang dieser Regelungsmacht konkret reicht. Namentlich die heute bevorzugte Interpretation des Tarifvorrangs in 77 III BetrVG kann bei der Kurzarbeit im Einzelfall zu dem bislang praktisch übersehenen Ergebnis führen, dass die neu geschaffene Mitbestimmungs- kompetenz der Betriebsräte ( 87 I Nr. 3 BetrVG) durch gewerkschaftlich abgeschlossene Tarifverträge abgeschnürt und auf diese Weise die Rechtsposition der Arbeitgeber beträchtlich gestärkt wird.
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| Dieser Eintrag ist Teil der Universitätsbibliographie. |
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