Der Autor untersucht die Kompetenzen des Wehrbeauftragten erstmals eingehend. Dabei kommt er u.a. zum Ergebnis, dass das im Gesetz verankerte Weisungsrecht des Bundestages verfassungswidrig ist. Er wertet das gesamte Schrifttum über den Wehrbeauftragten sowie rechtsvergleichend umfangreiches Schrifttum über den Ombudsmann aus (geänderte Rechtsgrundlagen der schwedischen Ombudsmänner im Anhang). Ausserdem berücksichtigt er bereits einen Vorentwurf zur Änderung des Wehrbeauftragtengesetzes und den Vorschlag einer Kommission des Verteidigungsausschusses dazu (beide im Anhang).
Dieser Eintrag ist Teil der Universitätsbibliographie.