Die vorliegende Arbeit widmet sich dem Rechtsproblem der treuhänderischen Verwaltung von Einzelgegenständen und Unternehmen. Die erarbeitete Lösung dieses Problems ermöglicht es mit herkömmlichen Kategorien - mittelbarer Besitz - eine Antwort auf die Frage zu geben, wann dem Treugeber das Interventionsrecht ( 771 ZPO) bzw. der Aussonderungsanspruch ( 43 KO) zustehen, sofern Gläubiger des Treuhänders in der Einzelzwangsvollstreckung oder im Konkurs auf das Treugut zugreifen wollen.
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