Ausdrücklicher Wunsch nach vollständiger Vertragserfüllung bzw. Zustimmung des Versicherungsnehmers zum Beginn des Versicherungsschutzes vor Ende der Widerrufsfrist nur bei Kenntnis vom Widerrufsrecht : Anmerkung zu BGH v. 13.09.2017 IV ZR 445/14
Makowsky, Mark
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