"Effektiver Rechtsschutz" versus "effektive Vormundschaft"? Bemerkungen zum Beschluß des 1.Senats des BVerfG zu den §§ 55,62 FGG


Pawlowski, Hans-Martin



URL: http://www.jstor.org/stable/20825566
Dokumenttyp: Zeitschriftenartikel
Erscheinungsjahr: 2000
Titel einer Zeitschrift oder einer Reihe: Juristenzeitung : JZ
Band/Volume: 55
Heft/Issue: 19
Seitenbereich: 913-920
Ort der Veröffentlichung: Tübingen
Verlag: Mohr Siebeck
ISSN: 0022-6882 , 1868-7067
Sprache der Veröffentlichung: Deutsch
Einrichtung: Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre > Bürgerl. Recht und Zivilprozessrecht (Pawlowski 1966-2000, Em)
Fachgebiet: 340 Recht
Abstract: Das BVerfG hat in seiner Entscheidung vom 18. 1. 2000 (JZ 2000, 783 ff.) festgestellt, daß die §§ 55, 62 FGG mit Art. 19 IV GG unvereinbar seien, soweit sie den in ihren Rechten Betroffenen die Möglichkeit verwehren, Entscheidungen des Rechtspflegers der Prüfung durch den Richter zu unterziehen. Die folgenden Ausführungen sollen zeigen, wie der Gesetzgeber dem Bemühen des Gerichts um eine Verbesserung des Rechtsschutzes der Beteiligten Rechnung tragen kann, der durch die Übernahme der gutgemeinten Vorschläge des Gerichts eher eingeschränkt würde.




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