Ausschließliche Patentlizenz- und Know-how-Verträge nach deutschem, amerikanischem und europäischem Kartellrecht


Singer, Stefan



Dokumenttyp: Dissertation
Erscheinungsjahr: 1997
Titel einer Zeitschrift oder einer Reihe: Europäische Hochschulschriften. Reihe 2, Rechtswissenschaft
Band/Volume: 2164
Ort der Veröffentlichung: Berlin ; Bern ; Wien
Verlag: Peter Lang
ISBN: 3-631-31821-9
Hochschule: Universität Mannheim
Gutachter: Sack, Rolf
Datum der mündl. Prüfung: 27 Februar 1997
Sprache der Veröffentlichung: Deutsch
Einrichtung: Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre > Bürgerl. Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Rechtsvergleichung u. Internat. Privatrecht (Sack -2006, Em)
Fachgebiet: 340 Recht
Abstract: In ausschließlichen Patentlizenz- und Know-how-Verträgen verpflichtet sich der Lizenzgeber gegenüber dem Lizenznehmer, keine weitere Lizenz hinsichtlich der überlassenen Technologie für dieses Gebiet zu vergeben (Alleinlizenzklausel). Häufig verpflichtet er sich darüber hinaus, diese Technologie selbst nicht mehr zu nutzen (Alleinbenutzungsklausel). Diese vertraglich vereinbarte rechtliche Monopolstellung kann aus kartellrechtlicher Sicht bedenklich sein. Ein Verbot dieser Verträge kann jedoch andererseits zu einer Verringerung des Interesses der Unternehmen an Lizenzen führen, was die Verbreitung von Kenntnissen und Techniken in unerwünschter Weise beeinträchtigen würde. Wie die deutsche, die amerikanische und die europäische Rechtsordnung diese Antinomie bei der kartellrechtlichen Beurteilung der Verträge jeweils lösen, wird aufgezeigt. Die 1995 verabschiedeten US-Guidelines sowie die 1996 neu gefaßte entsprechende GruppenfreistellungsVO der Europäischen Union finden Berücksichtigung.




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