Informationssysteme und Vorfeldmaßnahmen von Polizei, Staatsanwaltschaft und Nachrichtendiensten : zur Vernetzung von Strafverfolgung und Kriminalitätsverhütung im Zeitalter von multimedialer Kommunikation und Persönlichkeitsschutz


Zöller, Mark A.



Dokumenttyp: Dissertation
Erscheinungsjahr: 2002
Titel einer Zeitschrift oder einer Reihe: Mannheimer rechtswissenschaftliche Abhandlungen : MA
Band/Volume: 27
Ort der Veröffentlichung: Heidelberg
Verlag: Müller Jurist. Verl.
ISBN: 978-3-8114-5122-3 , 3-8114-5122-7
Hochschule: Universität Mannheim
Gutachter: Wolter, Jürgen
Datum der mündl. Prüfung: 4 Dezember 2001
Sprache der Veröffentlichung: Deutsch
Einrichtung: Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre > Strafrecht, Strafprozessrecht u. Rechtstheorie (Wolter 1993-2008, Em)
Fachgebiet: 340 Recht
Abstract: Die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit von Polizei, Staatsanwaltschaft und Nachrichtendiensten sind in den letzten drei Jahrzehnten einem erheblichem Wandlungsprozess unterworfen worden. Bei Durchsicht der neu geschaffenen Aufgaben und Befugnisse im Bereich des Sicherheitsrechts zeigt sich, dass moderne Kriminalitätsverhütung und Kriminalitätsbekämpfung durch eine "Doppelstrategie" aus dem Einsatz moderner Informationstechnologie und dem Handeln im Vorfeld traditionneller Eingriffsschwellen, wie der konkreten polizeirechtlichen Gefahr oder dem strafprozessualen Anfangsverdacht, geprägt sind. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem wegweisenden Volkszählungsurteil angesichts dieser Entwicklung bereits 1983 das Bedürfnis nach einem verstärkten Schutz der Bürger erkannt und das informationnelle Selbstbestimmungsrecht verfassungsrechtlich etabliert. Vor diesem Hintergrund wird die im Informationszeitalter stark zunehmende Vernetzung von Sicherheitspolizei, Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendiensten auf nationaler wie europäischer Ebene im Wege einer Gesamtbetrachtung herausgestellt. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass der Flut datenschutzrechtlicher Bestimmungen zur Schaffung bereichsspezifischer, normenklarer und verhältnismäßiger Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten kein vergleichbarer Grundrechtsschutz gegenübersteht. Insofern scheint eine Reform von Datenschutz und Grundrechtsschutz im Tätigkeitsbereich von Polizei, Staatsanwaltschaft und Nachrichtendiensten geboten.




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