Dem Gefälligen zur Last : Untersuchungen zur Beweislastverteilung in § 280 I BGB


Keilmann, Annette



Dokumenttyp: Dissertation
Erscheinungsjahr: 2006
Titel einer Zeitschrift oder einer Reihe: Schriften zum Bürgerlichen Recht
Band/Volume: 338
Ort der Veröffentlichung: Berlin
Verlag: Duncker & Humblot
ISBN: 978-3-428-11931-8 , 3-428-11931-2 , 978-3-428-81931-7 , 978-3-428-51931-6
Hochschule: Universität Mannheim
Gutachter: Falk, Ulrich
Datum der mündl. Prüfung: 2 Juni 2005
Sprache der Veröffentlichung: Deutsch
Einrichtung: Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre > Bürgerl. Recht, Rhetorik und Europ. Rechtsgeschichte (Falk 2002-2023)
Fachgebiet: 340 Recht
Abstract: Aus praktischer Sicht ist die Verteilung der Beweislast bei der Haftung wegen Pflichtverletzung von größter Bedeutung. Die Zentralnorm des neuen Schuldrechts, § 280 I BGB, scheint insofern eine klare Regelung zu enthalten. Die Studie benutzt die zum althergebrachten Bestand des BGB zählenden Gefälligkeitsverträge als Prüfstein, um die Sachgerechtigkeit eines Kernstücks der Schuldrechtsreform auf die Probe zu stellen. Dabei erweist sich, daß die neue Regelung - entgegen der gesetzgeberischen Intention - von der bisherigen Rechtslage erheblich abweicht. Der Begründungsaufwand, um auf der aktuellen Normgrundlage eine angemessene Verteilung der Beweislast zu ermöglichen, ist beträchtlich. Annette Keilmann schlägt in der vorliegenden Untersuchung eine teleologische Reduktion des § 280 I 2 bei lediglich verhaltensbezogenen Pflichten vor. Daneben versteht die Autorin ihre Studie als Kritik der Schuldrechtsreform und versucht, die beobachteten Phänomene aus rechtstheoretischer und soziologischer Sicht zu deuten.




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