Rentner und Rentnerinnen im deutschen Sozialversicherungssystem : Beitragsleistungen und Leistungsbezug


Gasche, Martin


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URL: http://ub-madoc.bib.uni-mannheim.de/2967
URN: urn:nbn:de:bsz:180-madoc-29679
Document Type: Working paper
Year of publication: 2010
The title of a journal, publication series: None
Publication language: German
Institution: School of Law and Economics > Sonstige - Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre
MADOC publication series: Veröffentlichungen des MEA (Mannheim Research Institute For the Economics of Aging) > MEA Discussion Papers
Subject: 300 Social sciences, sociology, anthropology
Classification: JEL: H55 H51 ,
Subject headings (SWD): Rentner , Gesetzliche Krankenversicherung , Pflegeversicherung , Sozialversicherung , Sozialversicherungsbeitrag , Lebenserwartung
Abstract: Rentner sind zum einen Empfänger von Rentenzahlungen sowie von Kranken- und Pflegeversicherungsleistungen. Zum anderen sind sie aber auch Beitragszahler in der Kranken- und Pflegeversicherung. Sie finanzieren also einen Teil der von ihnen verursachten Ausgaben selbst. In dieser Studie werden die verschiedenen Rentenarten (Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten sowie Witwer- und Witwenrenten) und hinsichtlich einiger Eigenschaften wie der Altersstruktur der Rentenbezieher, der Einkommensstruktur oder der Einkommensverteilung näher betrachtet. Es werden die von den Rentnern in einem Jahr aufgebrachten Sozialversicherungsbeiträge und die von ihnen gleichzeitig verursachten Ausgaben altersspezifisch und geschlechtsspezifisch ermittelt. Dabei lässt sich feststellen, dass in der Gesetzlichen Krankenversicherung die Beiträge der Rentner/innen im Durchschnitt schon ab einem Alter von 45 Jahren nicht mehr ausreichen, um die verursachten Ausgaben zu decken. In der Sozialen Pflege©versicherung können die Rentner noch bis zu einem Alter von 70 Jahren die von ihnen verursachten Kosten durch eigene Beiträge finanzieren. Mit zunehmendem Alter steigt der negative Nettobeitrag jedoch stark an. Dabei macht der Nettobeitrag je Rentner der Männer nur zwei Drittel des Nettobeitrags der Frauen aus. Die Gegen©über©stellung der Summe von Beiträgen und Leistungen zeigt, dass die Rentner mit ihren Beitragszahlungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung 44% der verursachten Kosten decken und in der Sozialen Pflegeversicherung 27%.
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