Rigidität und Flexibilität im Arbeitsrecht - eine Einführung
Maschmann, Frank
DOI:
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https://doi.org/10.5771/9783845235080-7
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URL:
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http://www.nomos-elibrary.de/10.5771/9783845235080...
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Dokumenttyp:
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Konferenzveröffentlichung
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Erscheinungsjahr:
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2012
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Buchtitel:
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Rigidität und Flexibilität im Arbeitsrecht : Mannheimer Arbeitsrechtstag 2011
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Titel einer Zeitschrift oder einer Reihe:
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Mannheimer Schriften zum Unternehmensrecht
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Band/Volume:
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35
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Seitenbereich:
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7-10
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Veranstaltungsdatum:
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2011
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Herausgeber:
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Maschmann, Frank
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Ort der Veröffentlichung:
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Baden-Baden
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Verlag:
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Nomos
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ISBN:
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978-3-8329-6604-1 , 978-3-8452-3508-0
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ISSN:
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NULL
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Sprache der Veröffentlichung:
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Deutsch
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Einrichtung:
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Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre > Bürgerl. Recht, Arbeitsrecht, Handels- und Wirtschaftsrecht (Maschmann 2004-2013)
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Fachgebiet:
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340 Recht
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Abstract:
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Die Rigidität im Arbeitsrecht nimmt zu. Das beginnt bei der Einstellung. Hier führen das AGG und die angekündigte BDSG-Novelle zu einer dramatischen Verrechtlichung. Wie kann das Personal trotzdem diskriminierungsfrei ausgewählt werden? Wie lassen sich Fähigkeiten und Fertigkeiten von Bewerbern rechtssicher beurteilen? Was gilt für "background-checks", mit denen ihr soziales Umfeld aufgehellt werden soll?
Auch die Vertragsgestaltung sieht sich vor größerer Rigidität. Seit der Schuldrechtsreform stehen Klauseln aller Art auf dem Prüfstand. Wie lässt sich vor diesem Hintergrund die geschuldete Tätigkeit transparent, angemessen und doch flexibel regeln? Kann eine Arbeitszeit nach dem Arbeitsanfall vereinbart werden? Wie steht es mit flexiblen Vergütungsregeln nach dem Erfolg (Zielvereinbarungen und Zielvorgaben)?
Zuweilen entfällt Rigidität auch wieder. Dann muss die neu gewonnene Flexibilität sinnvoll geordnet werden. Das gilt z.B. für das Tarifrecht, wo nach der Aufgabe des Grundsatzes der Tarifeinheit praxistaugliche Regelungen für den tarifpluralen Betrieb entwickelt werden müssen. Und auch für das Ausscheiden aus Altersgründen heißt es, flexiblere Regeln zu finden, da starre Altersgrenzen in Konflikt mit dem AGG und den ihm zugrundeliegenden EG-Richtlinien geraten können.
Dass sich Unternehmen in die Zeitarbeit flüchten, verwundert wenig. Aber ist die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern der Königsweg aus arbeitsrechtlicher Rigidität? Wo lauern neue Gefahren? Wie lassen sich Fallstricke vermeiden?
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| Dieser Eintrag ist Teil der Universitätsbibliographie. |
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