§ 398a AO im Licht des europäischen Grundsatzes ne bis in idem
Bülte, Jens
URL:
|
https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata%2fzeits...
|
Dokumenttyp:
|
Zeitschriftenartikel
|
Erscheinungsjahr:
|
2014
|
Titel einer Zeitschrift oder einer Reihe:
|
Neue Zeitschrift für Wirtschafts-, Steuer- und Unternehmensstrafrecht : NZWiSt
|
Band/Volume:
|
3
|
Heft/Issue:
|
9
|
Seitenbereich:
|
321-327
|
Ort der Veröffentlichung:
|
München
|
Verlag:
|
Beck
|
ISSN:
|
2193-5777
|
Sprache der Veröffentlichung:
|
Deutsch
|
Einrichtung:
|
Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre > Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschafts- u. Steuerstrafrecht (Bülte 2013-)
|
Fachgebiet:
|
340 Recht
|
Freie Schlagwörter (Deutsch):
|
Selbstanzeige , ne bis in idem , Steuerstrafrecht , Europäisches Strafrecht
|
Abstract:
|
Der Gesetzgeber hat mit der Änderung der Vorschriften über die steuerstrafrechtliche Selbstanzeige nach § AO § 371 AO durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige nicht nur durch die Umsetzung der „Reinen-Tisch-Lösung” drastisch verkürzt, sondern auch durch die Beschränkung auf Fälle, in denen das Ausmaß der Hinterziehung (derzeit noch) 50.000 EUR nicht überschreitet. Wird diese Betragsgrenze überschritten, so ist eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr möglich. Gleiches soll nach dem Referentenentwurf für einen neuen § AO § 371 Abs. AO § 371 Absatz 2 Nr. 4 gelten, „wenn ein in § AO § 370 Absatz AO § 370 Absatz 3 Nummer 2 bis 5 AO genannter besonders schwerer Fall vorliegt”. Hier greift aber nun die vom Gesetzgeber neu konzipierte Lösung eines zwingenden Verfolgungshindernisses in § AO § 398a AO ein.
Die vermeintlich salomonische Entscheidung, die strafbefreiende Selbstanzeige für schwerwiegende Steuerhinterziehungen abzuschaffen, diese Taten aber dennoch nicht strafrechtlich zu verfolgen, um so weiterhin unbekannte Steuerquellen aufzudecken, erweist sich als misslich. Denn sie bringt im Vergleich zu einer rein materiell-strafrechtlichen Lösung (auch) im unionsrechtlichen Kontext erhebliche Rechtsunsicherheit mit sich.
|
| Dieser Eintrag ist Teil der Universitätsbibliographie. |
Suche Autoren in
Sie haben einen Fehler gefunden? Teilen Sie uns Ihren Korrekturwunsch bitte hier mit: E-Mail
Actions (login required)
|
Eintrag anzeigen |
|
|