Bedrängen durch zu dichtes Auffahren im Straßenverkehr: Strafbare Nötigung durch Gewalt? – Zugleich eine Besprechung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 29. März 2007, 2 BvR 932/06
Die Reichweite der Strafbarkeit nötigenden Verhaltens, das sich im Grenzbereich des Tathbestandsmerkmals Gewalt in § 240 StGB bewegt, ist
aufgrund der diesbezüglichen uneinheitlichen Rechtsprechung und Literaturstimmen noch weitgehend
ungeklärt. In diesen Randbereich fällt auch häufig
bedrängendes Fahrverhalten im Straßenverkehr.
Dieser Datensatz wurde nicht während einer Tätigkeit an der Universität Mannheim veröffentlicht, dies ist eine Externe Publikation.