Das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) hat zu erheblichen Veränderungen im Recht der medizinischen Versorgungszentren (MVZ) geführt. Dies betrifft insbesondere die Aufgabe des fachübergreifenden Charakters von MVZ sowie die Aufnahme von Kommunen als taugliche MVZ-Gründer. Der Beitrag untersucht die Auswirkungen dieser Rechtsänderungen.
Dieser Eintrag ist Teil der Universitätsbibliographie.