Lässt die Wissenschaft die Justiz allein? - Grundregeln einer redlichen Rechtswissenschaft
Bülte, Jens
URL:
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https://www.goltdammers-archiv.de/archiv/jahresinh...
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Dokumenttyp:
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Zeitschriftenartikel
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Erscheinungsjahr:
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2018
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Titel einer Zeitschrift oder einer Reihe:
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Goltdammer's Archiv für Strafrecht : GA
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Band/Volume:
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165
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Heft/Issue:
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2
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Seitenbereich:
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77-90
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Ort der Veröffentlichung:
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Heidelberg
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Verlag:
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C. F. Müller
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ISSN:
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0017-1956
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Sprache der Veröffentlichung:
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Deutsch
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Einrichtung:
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Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre > Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschafts- u. Steuerstrafrecht (Bülte 2013-)
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Fachgebiet:
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340 Recht
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Freie Schlagwörter (Deutsch):
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Wissenschaft , Justiz , Verhältnis , Redlichkeit , Praxisnähe
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Abstract:
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Um die Beantwortung der Frage „Lässt die Wissenschaft die Justiz allein?“ hatte mich die Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung (WiSteV) für die Jahrestagung 2015 gebeten. Die folgenden Überlegungen können keine allgemeine oder gar abschließende Antwort geben, sind jedoch mit der Hoffnung verbunden, eine Diskussion über das Verhältnis von Wissenschaft und Justiz anzuregen. Es ist für die erfolgreiche Arbeit beider „Seiten“ förderlich, sich nicht nur mit den eigenen Aufgaben zu befassen, sondern sich auch (mehr) mit den Möglichkeiten, vielleicht sogar der Verpflichtung auseinanderzusetzen, die Erfüllung der Aufgaben der jeweils anderen Seite zu erleichtern. Dabei wird der Begriff der Wissenschaft im Folgenden auf die Hochschulforschung verengt und die Lehre weitgehend ausblendet. Zudem beschränkt sich die Perspektive aus Gründen, die in der Person des Verfassers liegen, auf das Strafrecht. Dabei soll keinesfalls der großen Zahl der wissenschaftlich arbeitenden Angehörigen der Justiz, Verwaltung, Anwaltschaft und vielen anderen Berufsgruppen in irgendeiner Weise der wissenschaftliche Anspruch oder die wissenschaftliche Qualität ihrer Tätigkeit abgesprochen werden, das wäre falsch und ungehörig. Der reduzierte Blickwinkel dient allein der Vereinfachung und Verdeutlichung.
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| Dieser Eintrag ist Teil der Universitätsbibliographie. |
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