Der Schutz von Investitionen innerhalb der Europäischen Union ist durch das Binnenmarktrecht umfassend sichergestellt. Dies betont die Kommission in ihrer Mitteilung vom 19.7.2018 („Protection of intra-EU investment“) in einer Übersicht zum binnenmarktrechtlichen Schutzinstrumentarium für grenzüberschreitende Investitionen (COM[2018] 547 final: Protection of intra-EU investment). Zugleich - und hierin liegt der Kern der Mitteilung - wird die Rechtsauffassung der Kommission deutlich: Sie hält sämtliche intra-EU-BITs für unionsrechtswidrig. Dies hat u.a. zur Folge, dass sogar bereits ergangene Schiedssprüche rückabgewickelt werden sollen. Dies wird im Beitrag als unverhältnismäßig kritisiert.
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