Ehelicher Geschlechtsgebrauch und Fortpflanzungszweck in §7 der Tugendlehre
Brecher, Martin
DOI:
|
https://doi.org/10.1515/9783110467888-161
|
URL:
|
https://www.degruyter.com/view/books/9783110467888...
|
Weitere URL:
|
https://www.researchgate.net/publication/328745291...
|
Dokumenttyp:
|
Konferenzveröffentlichung
|
Erscheinungsjahr:
|
2018
|
Buchtitel:
|
Natur und Freiheit : Akten des XII. Internationalen Kant-Kongresses
|
Band/Volume:
|
3
|
Seitenbereich:
|
1761-1768
|
Veranstaltungstitel:
|
"Natur und Freiheit", 12. Internationaler Kant-Kongress
|
Veranstaltungsort:
|
Wien, Austria
|
Veranstaltungsdatum:
|
21.–25.09.2015
|
Herausgeber:
|
Waibel, Violetta L.
|
Ort der Veröffentlichung:
|
Berlin ; Boston
|
Verlag:
|
De Gruyter
|
ISBN:
|
978-3-11-046754-3 , 978-3-11-046788-8
|
Sprache der Veröffentlichung:
|
Deutsch
|
Einrichtung:
|
Philosophische Fakultät > Philosophie II (Gesang 2009-)
|
Fachgebiet:
|
100 Philosophie
|
Freie Schlagwörter (Deutsch):
|
Kant , Tugendlehre , Moralphilosophie , Sexualmoral , Eherecht , Aufklärung
|
Abstract:
|
Der Beitrag geht der Frage nach, ob die kantische „Tugendlehre“ den ehelichen Geschlechtsverkehr an den Fortpflanzungszweck bindet oder nicht.
Im Gegensatz zur naturrechtlichen und moraltheologischen Tradition löst Kants „Rechtslehre“ die rechtliche Geltung der Ehe von Zeugungsintention und -fähigkeit der Ehepartner. In §7 der „Tugendlehre“ wirft Kant jedoch die ‚kasuistische‘ Frage auf, ob der eheliche Geschlechtsverkehr vom Standpunkt der Ethik an den Fortpflanzungszweck gebunden ist oder auch dann erlaubt sei, wenn eine Zeugung, etwa bei Schwangerschaft oder Sterilität, nicht möglich ist.
Dabei scheint es, als würde Kant hier ein besonderes „Erlaubnisgesetz“ annehmen, das den „unzweckmäßigen“ Geschlechtsverkehr zur Verhütung größerer Laster legitimiere. Jedoch referiert Kant nur eine im 18. Jh. verbreitete Argumentation, die paulinischen Überlegungen des ersten Korintherbriefs verpflichtet ist. Wie eine genaue Analyse von TL §7 zeigt, lehnt Kant diese Position ab und sieht den fortpflanzungsuntauglichen Geschlechtsgebrauch als ethisch unzulässig an.
|
| Dieser Eintrag ist Teil der Universitätsbibliographie. |
Suche Autoren in
Sie haben einen Fehler gefunden? Teilen Sie uns Ihren Korrekturwunsch bitte hier mit: E-Mail
Actions (login required)
|
Eintrag anzeigen |
|
|