Die Pflicht zur Verwendung von Kombinationsimpfstoffen gegen Masern: Zur Verfassungsmäßigkeit des § 20 Abs. 8 S. 3 IfSG
Schaks, Nils
DOI:
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https://doi.org/10.1007/s00350-020-5483-5
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URL:
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https://link.springer.com/article/10.1007/s00350-0...
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Dokumenttyp:
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Zeitschriftenartikel
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Erscheinungsjahr:
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2020
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Titel einer Zeitschrift oder einer Reihe:
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Medizinrecht : MedR
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Band/Volume:
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38
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Heft/Issue:
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3
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Seitenbereich:
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201-206
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Ort der Veröffentlichung:
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München ; Berlin
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Verlag:
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Beck ; Springer
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ISSN:
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0723-8886 , 1433-8629
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Sprache der Veröffentlichung:
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Deutsch
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Einrichtung:
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Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre > Öffentl. Recht (Juniorprofessur) (Schaks 2015-)
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Fachgebiet:
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340 Recht
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Freie Schlagwörter (Deutsch):
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Impfpflicht, Impfzwang, Masern, Verfassungsmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit, Kombinationsimpfstoff, MAsernschutzgesetz, Mehrfachimpfstoff, Monoimpfstoff
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Abstract:
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Die jüngst mit dem Masernschutzgesetz beschlossene Impfpflicht ist verfassungsgemäß. Die staatliche Schutzpflicht für das Leben und die Gesundheit Dritter sowie das Sozialstaatsprinzip sind hinreichend gewichtige Gemeinwohlbelange, welche den Eingriff in die körperliche Unversehrtheit der impfpflichtigen Personen rechtfertigen. Dies gilt auch dann, wenn die Impfpflicht die Pflicht umfasst, sich mit Kombinationsimpfstoffen impfen zu lassen. Der folgende Beitrag begründet, weshalb die Pflicht zur Verwendung von Kombinationsimpfstoffen (§ 20 Abs. 8 S. 3 IfSG) verhältnismäßig und damit insgesamt verfassungsgemäß ist.
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