Die Pflicht zur Verwendung von Kombinationsimpfstoffen gegen Masern: Zur Verfassungsmäßigkeit des § 20 Abs. 8 S. 3 IfSG


Schaks, Nils



DOI: https://doi.org/10.1007/s00350-020-5483-5
URL: https://link.springer.com/article/10.1007/s00350-0...
Dokumenttyp: Zeitschriftenartikel
Erscheinungsjahr: 2020
Titel einer Zeitschrift oder einer Reihe: Medizinrecht : MedR
Band/Volume: 38
Heft/Issue: 3
Seitenbereich: 201-206
Ort der Veröffentlichung: München ; Berlin
Verlag: Beck ; Springer
ISSN: 0723-8886 , 1433-8629
Sprache der Veröffentlichung: Deutsch
Einrichtung: Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre > Öffentl. Recht (Juniorprofessur) (Schaks 2015-)
Fachgebiet: 340 Recht
Freie Schlagwörter (Deutsch): Impfpflicht, Impfzwang, Masern, Verfassungsmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit, Kombinationsimpfstoff, MAsernschutzgesetz, Mehrfachimpfstoff, Monoimpfstoff
Abstract: Die jüngst mit dem Masernschutzgesetz beschlossene Impfpflicht ist verfassungsgemäß. Die staatliche Schutzpflicht für das Leben und die Gesundheit Dritter sowie das Sozialstaatsprinzip sind hinreichend gewichtige Gemeinwohlbelange, welche den Eingriff in die körperliche Unversehrtheit der impfpflichtigen Personen rechtfertigen. Dies gilt auch dann, wenn die Impfpflicht die Pflicht umfasst, sich mit Kombinationsimpfstoffen impfen zu lassen. Der folgende Beitrag begründet, weshalb die Pflicht zur Verwendung von Kombinationsimpfstoffen (§ 20 Abs. 8 S. 3 IfSG) verhältnismäßig und damit insgesamt verfassungsgemäß ist.




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ORCID: Schaks, Nils ORCID: 0000-0002-1515-0998

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