Diese Arbeit widmet sich der Aufgabe, die Einbettung der Erbringung vonnicht-ärztlichen Wahlleistungen in den Leistungskatalog der Krankenhäusernäher darzustellen und Ansätze zur Bemessung angemessener Entgelte zuerarbeiten, um vor allem den Erfordernissen des Patientenschutzes hinlänglichgerecht zu werden. Denn die Inanspruchnahme von Wahlleistungen wirdzwar privatautonom zwischen Patient und Krankenhaus vereinbart und mussgesondert durch den Patienten bezahlt werden. Sie ist jedoch derartig mitsozial- und krankenhausrechtlichen Regelungen verflochten, dass dem Pa-tienten kaum Verhandlungsspielräume verbleiben. Die Auslegung des gelten-den Angemessenheitskriteriums des Krankenhausentgeltgesetzes sowie dieSicherstellung angemessener Entgelte durch ein entsprechendes Verfahrenhaben daher maßgebliche Bedeutung für das Schutzniveau des Patienten.
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