Pfandrechte an Gesellschaftsanteilen haben als Kreditsicherhit große praktische Bedeutung. Werden Gesellschaften, deren Anteile verpfändet wurden, verschmolzen, sieht das UmwG grundsätzlich einen Schutz der Pfandrechte im Wege der dinglichen Surrogation vor. In zahlreichen Konstellationen ist jedoch unklar, ob dieser Schutz gewährleistet ist. Was gilt, wenn der übernehmende Rechtsträger keine neuen Anteile ausgibt? Wie ist die Rechtslage, wenn unklar ist, an welchen Anteilen sich das Pfandrecht fortsetzt? Unter kritischer Würdigung der in der Literatur angebotenen Lösungsvorschläge entwirft der Autor eine innovative und an die Binnenstruktur des UmwG anknüpfende systematische Lösung für diese an der Schnittstelle von Gesellschafts- und Kreditsicherungsrecht angesiedelte Problematik.
Der Autor ist als Rechtsanwalt in einer internationalen Sozietät tätig und berät insbesondere im Gesellschaftsrecht, bei grenzüberschreitenden Unternehmenstransaktionen und bei VC-Finanzierungen.
Dieser Eintrag ist Teil der Universitätsbibliographie.