Diese für die Wissenschaft und Praxis gleichermaßen relevante Abhandlung beschäftigt sich damit, ob die Arbeitsvertragsparteien nach einem Betriebsübergang an eine Änderung der auf sie kraft gesetzlicher Anordnung nach § 613a Abs. 1 S. 1, 2 BGB übergehenden und aus dem Veräußererbetrieb stammenden Tarifregelungen gebunden sind.
Die Untersuchung geht zunächst abstrakt den Fragen nach der Legitimation sowie den verfassungs- und unionsrechtlichen Grenzen für die Bindung der Arbeitsvertragsparteien an Tarifentwicklungen nach einem Betriebsübergang nach. Hierbei entwickelt der Autor das Kriterium der „Vorhersehbarkeit“ einer Tarifentwicklung als entscheidende Voraussetzung für die Bindung des „Außenseiter“-Betriebserwerbers.
Diese abstrakte These wird sodann auf für die Praxis relevante Einzelfälle übertragen und hierbei setzt sich der Autor kritisch mit den einschlägigen, teilweise sehr aktuellen, Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts und Europäischen Gerichtshofs auseinander.
Dieser Eintrag ist Teil der Universitätsbibliographie.