Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) von 2008 hat den gutgläubigen Erwerb von GmbH-Anteilen ermöglicht. Der Autor widmet sich der in diesem Zusammenhang bislang wenig beachteten Folgefrage nach den Ansprüchen desjenigen, der seinen Geschäftsanteil aufgrund eines gutgläubigen Erwerbs verloren hat. Die Untersuchung legt das Hauptaugenmerk auf die Frage, gegen wen und unter welchen Voraussetzungen welche Art von Ansprüchen des „Altgesellschafters“ in dieser Situation bestehen können. Des Weiteren werden hiermit zusammenhängende Fragen im Zusammenhang mit dem gutgläubigen Anteils-erwerb und insbesondere mit der Aktualisierung der Gesellschafterliste behandelt, die den Rechtsscheinträger für den gutgläubigen Erwerb bildet. Schließlich spielen auch Aspekte des Schadensrechts eine maßgebliche Rolle.
Dieser Eintrag ist Teil der Universitätsbibliographie.