Die unternehmerische Freiheit des Art. 16 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union als Grenze des europäischen Arbeitnehmerschutzes : die Notwendigkeit eines gerechten Ausgleichs zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen im Rahmen europäischen Primär- und Sekundärrechts


Schneider, Elika



Dokumenttyp: Dissertation
Erscheinungsjahr: 2017
Ort der Veröffentlichung: Hamburg
Verlag: Kovač
ISBN: 978-3-8300-9529-3 , 3-8300-9529-5 , 978-3-339-09529-9
Hochschule: Universität Mannheim
Gutachter: Kainer, Friedemann
Datum der mündl. Prüfung: 20 Februar 2017
Sprache der Veröffentlichung: Deutsch
Einrichtung: Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre > Bürgerl. Recht, Deutsches u. Europ. Wirtschafts- u. Arbeitsrecht (Kainer 2012-)
Fachgebiet: 340 Recht
Abstract: Anstoß zu dieser Unstersuchung gab das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 18.7.2013 in der Rechtssache C-426/11 (Alemo-Herron). Der EuGH führte aus, dass die unternehmerische Freiheit des Art. 16 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union im Rahmen arbeitsrechtlicher Vorgänge berücksichtigt werden muss. Die grundlegende Überlegung lautet, dass zwischen Unternehmer- und Arbeitnehmerinteressen ein gerechter Ausgleich herzustellen ist. Zwischen dem Unternehmer und seinen Arbeitnehmern besteht ein gegenseitiges Abhängigkeitsverhältnis. Ohne seine Arbeitnehmer, die den Faktor Arbeit anbieten, wäre ein Unternehmer nicht in der Lage seine Unternehmensziele zu ermöglichen, gleichzeitig muss der einzelne Arbeitnehmer als strukturell schwächere Partei besonderen Schutz vor willkürlichen Entscheidungen finden. Im Bewusstsein dessen wird in dieser Abhnadlung untersucht, ob die erforderlichen Arbeitnehmerschutzmechanismen in den aufgeführten arbeitsrechtlichen Richtlinien der Europäischen Union angemessen ausgestaltet, mithin verhältnismäßig sind und ob sie den Gestaltungsspielraum des Arbeitgebers in seiner Unternehmerrolle ausreichend achten. Ziel ist es, die Notwendigkeit eines gerechten Ausgleichs zwischen den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen auf Grundlage des Systemgefüges der Europäischen Union und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zu begründen. Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union dient daher als Grundlage der Betrachtung. Als zweiter Schritt werden die unternehmerische Freiheit und ihre Gewährleistungsinhalte im Rahmen des Art. 16 GRCh auf europäischer Ebene aufgearbeitet. Der dritte Teil dieser Studie behandelt die Zusammenführung von unternehmerischer Freiheit und der Arbeitnehmerinteressen im Sinne einer Grenzziehung und Abwägung der Rechte. Hierzu werden ausgewählte, arbeitsrechtliche Richtlinien der Europäischen Union in Augenschein genommen und im Sinne der Verhältnismäßigkeit und im Lichte des Art. 16 GRCh bewertet. Einen besonderen Schwerpunkt dieser Arbeit stellt die Untersuchung der Betriebsübergangs-Richtlinie 2001/23/EG dar, unter Anwendung und Untersuchung der Rechtsprechung des EuGH in der Rechtssache Alemo-Herron.
Zusätzliche Informationen: Schriftenreihe arbeitsrechtliche Forschungsergebnisse ; 243




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