Seit der Reform des Insolvenzrechts durch das ESUG ist es möglich, in einem Insolvenzplan jede gesellschaftsrechtlich zulässige Maßnahme zu beschließen. Allerdings hat der Gesetzgeber verschiedene, bei der Durchführung von Umwandlungsmaßnahmen im Insolvenzplanverfahren auftretende Rechtsfragen an der Schnittstelle zwischen Insolvenz- und Gesellschaftsrecht unbeantwortet gelassen. Die Arbeit widmet sich diesen bislang nur fragmentarisch diskutierten Fragestellungen. Dabei werden die Probleme umfassend zusammengetragen und praxisorientierte Lösungsvorschläge angeboten.
Der Autor spricht sich unter anderem gegen eine spaltungsbedingte Nachhaftung und andere Umwandlungshindernisse (z.B. das Ausgliederungsverbot für einzelkaufmännische Unternehmen) aus und plädiert für eine unmittelbare Gewährung von Anteilen an der Zielgesellschaft an die Gläubiger, wenn Vermögen im Wege der Umwandlung aus der Insolvenzmasse übertragen wird.
Dieser Eintrag ist Teil der Universitätsbibliographie.