Nach Jahren der Rechtsunsicherheit ist die Zulässigkeit der Präimplantationsdiagnostik in § 3a ESchG mittlerweile gesetzlich geregelt. Die Entscheidung, wann das Verfahren im Einzelfall ausnahmsweise erlaubt ist, trifft das Gesetz jedoch nicht abschließend selbst, sondern überträgt sie sogenannten Ethikkommissionen. Das vorliegende Werk setzt sich umfassend mit deren Einrichtung, Funktion und verfassungsrechtlicher Legitimation auseinander.
Dieser Eintrag ist Teil der Universitätsbibliographie.