Wer hat einen entstandenen Schaden zu tragen? Dies ist die zentrale Frage des Haftungsrechts. Conrad Waldkirch untersucht grundlegend, wann ein Schadensereignis Zufall und deshalb dem Geschädigten zugewiesen ist (casum sentit dominus) und wann und warum ein anderer ein Schadensereignis zu verantworten hat und für dieses als Schädiger einstehen muss. Dafür beleuchtet er die Rechtsfigur des Zufalls sowie die theoretischen Grundlagen der haftungsrechtlichen Zurechnung und systematisiert diese teilweise neu. Er untersucht eingehend die haftungsrechtlichen Zurechnungsprinzipien und überprüft die Systemkonformität und Erforderlichkeit der im Zusammenhang mit ihnen verwendeten Zurechnungsformeln und -kriterien.
Dieser Eintrag ist Teil der Universitätsbibliographie.