Kartelle verursachen Schäden. Für diese haften die Kartellmitglieder als Gesamtschuldner. Wird einer von ihnen wegen der kartellrechtswidrigen Absprache auf Schadensersatz in Anspruch genommen, stellt sich die Frage, ob und in welcher Höhe er Rückgriff bei den übrigen Kartellmitgliedern nehmen kann. Schwerpunkt des Buches ist die Bestimmung der Höhe der Haftungsquoten beim Gesamtschuldnerausgleich zwischen den Kartellmitgliedern. Die Autorin analysiert dabei verschiedene Methoden mit ihren Vor- und Nachteilen.
Dieser Eintrag ist Teil der Universitätsbibliographie.