Haftung des Konkursverwalters bei der Fortführung insolventer Unternehmen : Wege und Irrwege der Rechtsprechung des 20. Jahrhunderts
Alles, Matthias
Dokumenttyp:
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Dissertation
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Erscheinungsjahr:
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2016
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Titel einer Zeitschrift oder einer Reihe:
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Rechtsprechung
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Band/Volume:
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32
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Ort der Veröffentlichung:
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Frankfurt a. M.
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Verlag:
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Klostermann
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ISBN:
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978-3-465-04248-8 , 978-3-465-14248-5
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Hochschule:
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Universität Mannheim
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Gutachter:
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Falk, Ulrich
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Datum der mündl. Prüfung:
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30 Oktober 2013
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Sprache der Veröffentlichung:
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Deutsch
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Einrichtung:
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Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre > Bürgerl. Recht, Rhetorik und Europ. Rechtsgeschichte (Falk 2002-2023)
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Fachgebiet:
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340 Recht
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Abstract:
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Führt ein Insolvenzverwalter ein Unternehmen vorübergehend fort, muss er beinahe zwangsläufig neue Verbindlichkeiten begründen, für die er nach Maßgabe des § 61 InsO persönlich haftet. Ein gewisser Anreiz des Verwalters, Betriebe zur Vermeidung von Haftungsgefahren in der Tendenz früher als erforderlich einzustellen, liegt daher nahe. Die Studie untersucht die wechselvolle Haftung des Konkurs- bzw. Insolvenzverwalters und nimmt dabei auch wahrnehmungspsychologische Anreizeffekte in den Blick. Ausgangspunkt der Analyse bilden die Zwangsvergleichsbürgen-Urteile, in denen das Reichsgericht mit einer ausgewogenen Haftungsrechtsprechung Sanierungen zu einer Zeit förderte, die in der Rückschau als sanierungsfeindlich eingestuft wird.
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| Dieser Eintrag ist Teil der Universitätsbibliographie. |
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