Anhand der Frage, ob die Ausgabe konkurrierender Vorzugsaktien bei der SE der Zustimmung der vorhandenen Vorzugsaktionäre bedarf und ob diese gegebenenfalls durch einen Satzungsvorbehalt nach Art des § 141 Abs. 2 Satz 2 AktG ersetzt werden kann, entwickelt die Arbeit allgemeine, auch für die AG relevante Kriterien für die Erforderlichkeit von Zustimmungsbeschlüssen bei Eingriffen in gattungsspezifische Sonderrechte und deren Ersetzbarkeit durch Satzungsvorbehalte. Unter Einbeziehung der Vorschriften der Kapitalrichtlinie kommt der Autor zu der für das deutsche Recht wichtigen Erkenntnis, dass die in § 141 Abs. 2 AktG vorgesehene Möglichkeit eines Satzungsvorbehalts zur Ausgabe konkurrierender Vorzugsaktien nicht gegen europäisches Recht verstößt.
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